Die "Schweiz-Flüchtlinge"

Zwangsarbeit in Kempten

Vier Zwangsarbeiter aus Kempten nach Fluchtversuch in die Schweiz in Stadelheim enthauptet

Durch Hinweis eines Bekannten stieß ich in den öffentlich zugänglichen Dokumenten von „arolsen archives“ auf den Leichenbeschauschein für Julian Iwaniszyn (22), Schriftsetzer, Fürstenstr. 41 in Kempten, dessen Tod am 12.August 1943 durch Enthauptung in Stadelheim eintrat. In einem weiteren Dokument, dem (englischsprachigen) Protokoll der Verhandlung beim Nürnberger Juristenprozeß 1947 gegen den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Ernst Lautz taucht der Name Julian Iwaniszyn wieder auf. Außer ihm im gleichen Zusammenhang:

Stanislaw Czycz (20), Hilfsarbeiter, eingesetzt in einer Käsegroßhandlung in Kempten,

Piotr Kalicki (30), Elektriker, eingesetzt in einer Kemptener Maschinenfabrik, und ein gewisser Mendrala, zu dem beim ersten Drübersehen weiter nichts genannt wird. Iwaniszyn war in einer Käsefabrik eingesetzt. Wohnhaft waren sie alle „in an inn, managed by nuns“ in der Fürstenstraße 41. Die Hausnummer gibt es heute nicht mehr. Es dürfte das frühere „Katholische Gesellenhaus“ gewesen sein, heute würde man sagen: Kolpingvereinshaus.

Czycz und Kalicki  werden auch im Artikel in der Allgäuer Zeitung vom 28.12.99 erwähnt:

https://www.all-in.de/kempten/c-lokales/zwangsarbeiter-in-fast-jedem-betrieb_a161487

Dort steht, daß sie „wegen Diebstahls und Flucht am 12. August 1943 zum Tode verurteilt und in Kempten hingerichtet“ wurden. Im Stadtarchiv liegen wohl auch Akten vor, nach denen zumindest Czycz z.B. Wadenstrümpfe von einer Wäscheleine genommen hat, weil ihn fror und er sich keine Strümpfe leisten konnte. Auch weitere „Disziplinverstöße“ scheint es gegeben zu haben. Aus dem englischsprachigen Gerichtsprotokoll zum Nürnberger Juristenprozeß (wo auch ständig Bezug auf andere Aktenzeichen genommen wird, was die Wahrnehmung der Zusammenhänge erschwert) ist  irgendwie, aber nicht eindeutig ersichtlich, dass sie schon mehrfach versuchten zu fliehen und wieder zurückgebracht wurden und es bei wochenweisen Arrest- und Haftstrafen blieb.

Auf jeden Fall ging es zuletzt sicher nicht um irgendeine Flucht, die im Allgäu „üblicherweise“ mit Hängen vor Ort bestraft wurde – was für die Betroffenen natürlich auch nicht angenehmer war(siehe die Zwangsarbeiter Baran und Chalupka in Kempten und Smigalski in Kaufbeuren, für die es Stolpersteine gibt). In allen Fällen mußten alle Zwangsarbeiter ihres Umfelds zur Abschreckung zusehen.  Alle vier hier Behandelten wurden jedoch vor den Volksgerichtshof gestellt und in Stadelheim enthauptet, was für eine gewisse „größere und politische Dimension“ spricht, die in der bisherigen Darstellung der Dinge in Kempten nicht zum Ausdruck kommt.  Iwaniszyn und Mendrala nutzten offensichtlich auch gewisse Spielräume bei Beendigung und Neuabschluß von Arbeitsverträgen, die regelmäßig ein Jahr liefen, um zielstrebig von Leipzig ins Allgäu zu gelangen. Auch scheint es nicht selten gewesen zu sein, daß Zwangsarbeiter ihren Arbeitsplatz verließen, um an einer anderen Stelle bei einem neuen „Arbeitgeber“ wieder anzufangen, ohne daß dies Sanktionen mit sich brachte. Auf jeden Fall wurden Iwaniszyn und Mendrala eines Tags zwischen Lustenau (im damals deutschen Österreich/Vorarlberg) und dem Schweizer Grenzort St.Margarethen von Zollbeamten aufgegriffen. Einer von ihnen trat beim Nürnberger Juristenprozeß in diesem Zusammenhang als Zeuge auf.

Den Behörden erklärten sie zunächst, sie hätten im Raum Bregenz bessere Arbeit gesucht. Tatsächlich wollten sie, und das besprachen die vier unter sich schon lange, in die Schweiz gelangen, um sich dort der „Polnischen Legion“ anzuschließen. Diese spielte zu der Zeit in der Schweiz zwar keine große Rolle mehr, da ca. 10.000 Polen bereits 1941 interniert wurden. Jedoch bestand offensichtlich immer noch die Möglichkeit, über diplomatisches/konsularisches Personal der polnischen Exilregierung in London, das es  nach wie vor in der Schweiz gab, Verbindung herzustellen und auch in miltärische Kräfte eingegliedert zu werden, die vor allem in Frankreich zusammengestellt wurden. Die polnische Exilregierung in London strebte bekanntlich ein souveränes Polen, aber eingegliedert in das westliche Bündnissystem, an. Die Beziehungen zur Sowjetunion und der roten Armee waren turbulent und wechselhaft. Maßgeblichen Einfluß auf diese Exilpolen hatten die Westalliierten, vor allem Großbritannien und Churchill.

„Recherchen und historisch-wissenschaftliche Darstellung: Dr. Dieter Weber, Maria Rain“

 Die Anklageschrift des Volksgerichtshofprozesses vom 21.5.1943 
über Stanislaw Czycz, Julian Iwaniszyn, Piotr Kalicki und Franz Mendrala

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