Josef Chalupka 
(1922–1943) 

04.12.1922: geboren in Borczowice geboren (Ort 40 km südlich von Kielce, nördlich von Krakau).

28.02.1941: Beginn der Zwangsarbeit mit der ersten für ihn nachgewiesenen Arbeitsanzeige in Kempten. 

Mai 1941- Juni 1943: Arbeits- und Wohnort  im Allgäu auf dem Einödhof des Bauern Matthias Weixler in Hinterholz, Haus-Nr. 85 (heute Hinterholz 2), Gemeinde St. Mang.

03.05.1943: Verhaftung durch den Kemptener Polizei-Reservisten Karl Weitnauer nach einer Anzeige durch Matthias Weixler aus Hinterholz bei der Gendarmerie Kempten – laut Aussagen von Weixler (31.3.1953) und Gendarmerie-Wachtmeister Karl Diebold (14.4.1953).

03. -07.05.1943: Haft bei der Gendarmerie Kempten mit Verhören.

07.05.1943: Einlieferung in das Landgerichtsgefängnis Kempten mit dem „Straf“-Vermerk „Körperverletzung“ durch das Landratsamt Kempten (12.5.1943) als Vollstreckungsbehörde, geändert in „Staatspolizeiliche Maßnahme“ (18.10.1943). Letzteres bedeutete übersetzt in die damalige Amtssprache: „Sonderbehandlung“ durch die Münchener Gestapo (Schäfer und Lebküchner) = Ermordung.

Dies stand in keinem Verhältnis zu der Tat, die Chalupka vorgeworfen wurde: Wegen eines nach Weixlers Aussage harmlosen Vorfalls – er hatte Chalupka angeblich unbeabsichtigt einen Stallbesen entgegengeworfen – kam es mit diesem zum Streit, wobei Chalupka ihm einen Viehstriegel ins Gesicht schlug und ihn an der Oberlippe verletzte.

16.12.1943: Ermordung durch Erhängen an einem provisorischen Galgen im sogenannten „Leichtleholz“, südöstlich von Lenzfried beim dortigen Wasserspeicher (Wasserwerk). Über die Hinrichtung heißt es in einer Quelle: „Zum Tode verurteilt, im Wald östl. Lenzfried vollstreckt“.

„Recherchen und historisch-wissenschaftliche Darstellung: Dr. Dieter Weber, Maria Rain“

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